Ich wurde am 19. Januar 1978 in Freital geboren. 

Schon von Kindesbeinen an wurde mir beigebracht, dass es nicht ausreichend ist nur für die eigenen Interessen einzustehen, was wohl letztlich dazu geführt hat, mich als Rechtsanwalt für andere stark zu machen.

Der kürzeste Weg zum Ziel war mir aber zu einfach, sodass ich nach meinem Abitur 1996 zunächst im Dienste des Staates tätig war - darunter auch oft im Ausland.

Danach studierte ich an der Universität in Leipzig Rechtswissenschaften und absolvierte in Dresden mein zweites Staatsexamen, worauf folgerichtig die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Sachsen folgte.



 


Schon während des Studiums der Rechtswissenschaften habe ich festgestellt, dass mich besonders die Lösung von strafrechtlichen Problemen fasziniert hat. So war insbesondere die Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Medizinstrafrecht am Lehrstuhl von Prof. Dr. Hendrik Schneider und im Wirtschaftsstrafrecht bei Frau Prof. Dr. Katharina Beckemper für mich prägend.

Oftmals hängt die Bewertung, ob ein Verhalten strafrechtliche Relevanz aufweist, von zivilrechtlichen Faktoren ab. Daher muss ein guter Strafrechtler auch fundierte Fachkenntnisse in zivilrechtlicher Hinsicht aufweisen, was mich für die Bearbeitung Ihres zivilrechtlichen Mandats prädestiniert.