Bisweilen zeichnen einschlägige Sendungen im Fernsehen das Bild eines Strafverteidigers, dass durch forsches Eintreten für seinen Mandanten in der Hauptverhandlung geprägt ist. Oder aber der Anwalt wird - selbst als böser Bube dargestellt - zum Verhinderer der Strafverfolgung.
Als Anwalt bin ich selbstständiges Organ der Rechtspflege und stehe für die Rechte meines Mandanten ein, der, sei er noch so einschlägig vorgeahndet, bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten hat.
Nicht selten stellt sich - trotz zunächst erdrückender Beweislast - in der Hauptverhandlung heraus, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen hat.
Die Tätigkeit eines Strafverteidigers reicht auch sehr viel weiter und ist bei weitem nicht nur allein auf die Verteidigung eines vermeintlichen Täters beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf die Durchsetzung von Rechten der Opfer und Zeugen einer Straftat.
Auch die vorsorgliche Beratung und, falls es zu einer Verurteilung gekommen sein sollte, die Betreuung des Mandanten während der Strafvollstreckung gehören zu den anwaltlichen Tätigkeiten.
Verteidigung
Ein "Strafverfahren" - der Anwalt weiß hier sehr viel feiner zu unterscheiden - beginnt mit der Aufnahme von Ermittlungen gegen eine verdächtige Person und stellt immer einen Eingriff in die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte des Verdächtigen dar.
Im Regelfall wird aber der Verdächtige von den Ermittlungen erst dann Kenntnis erhalten, wenn er zur Beschuldigtenvernehmung geladen, verhaftet oder eine Durchsuchung durchgeführt wird.
Zu jedem Zeitpunkt - selbst wenn Sie nur den Verdacht hegen, dass gegen Sie Ermittlungen geführt werden - sind Sie berechtigt, einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen. In besonderen Fällen ist Ihnen ein Pflichtverteidiger beizuordnen.
Sie sollten darauf achten, mich zu einem möglichst frühen Zeitpunkt mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen, denn nur so können die negativen Folgen einer Ermittlung - denken Sie nur an eine Verhaftung oder Durchsuchung vor Kunden, Patienten, Geschäftspartnern oder Nachbarn - und deren soziale sowie wirtschaftliche Folgen abgemildert, wenn auch nicht gänzlich verhindert werden.
Über die mannigfaltigen Möglichkeiten und Risiken Ihrer Verteidigung, die stets nur am jeweiligen Einzelfall zu bemessen sind, werde ich Sie nach meiner Bevollmächtigung umfassend beraten.
Nebenklagevertretung, Klageerzwingung und Privatklage
Sie oder ein naher Angehöriger sind das Opfer einer schweren Straftat geworden? Dann können Sie sich dem Strafverfahren gegen den Täter als Nebenkläger anschließen.
Auf diesem Wege können Sie den Gang des Verfahrens und die umfassende Sachverhaltsaufklärung durch die Staatsanwaltschaft und das Gericht durch sachgerechte Anträge oder Anregungen beeinflussen und fördern.
Unter Umständen kann Sie aber auch die Staatsanwaltschaft als Opfer einer Straftat auf den Privatklageweg verweisen oder das Verfahren gegen den Verdächtigen einstellen.
Im letzteren Fall dürfte zu überprüfen sein, ob nicht die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung verpflichtet werden kann (Klageerzwingung).
Damit Sie die Ihnen dabei zur Seite stehenden Möglichkeiten richtig und vollständig wahrnehmen können, bedarf es profunder Kenntnisse des Strafprozessrechts. Ich werde Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Zeugenbeistand und Opferschutz
Als Opfer einer Straftat ist es nicht unüblich, dass Sie vor Gericht als Zeuge die Umstände Ihrer Schädigung durch den Täter bekunden müssen und dabei dem Täter und ggf. seinem Verteidiger gegenüberstehen. Dies ist nicht ungewöhnlich und dient der Wahrheitsfindung.
Allerdings ist zu verzeichnen, dass immer mehr gewalttätige Täter versuchen durch Drohungen auf die Geschädigten Einfluss zu nehmen versuchen, um eine möglichst günstige Aussage durch das Opfer zu erreichen. Die Wahrheitsfindung wird dadurch erheblich gestört, weswegen sich der Gesetzgeber dazu entschlossen hat, die Strafprozessordnung hinsichtlich des Schutzes der Opfer zu verbessern.
Bei der Durchsetzung dieser Rechte, die u.a. in der anwaltlichen Begleitung zu gerichtlichen Vernehmungen bestehen, helfe ich Ihnen gerne. Mittlerweile ist in einigen Fällen die Beiordnung eines Rechtsanwalts vorgesehen, sodass meine anfallenden Gebühren der Staatskasse zu Last fallen können.