Das Verkehrsrecht schlägt die Brücke zwischen den verschiedenen zentralen Rechtsgebieten, nämlich dem Strafrecht, dem Zivilrecht und dem Verwaltungsrecht.
Dabei ist es gleichgültig, ob Sie als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer im Straßenverkehr unterwegs sind. Denken Sie nur an einen Unfall. Angefangen bei der Frage, wer letztlich welchen Schaden ersetzt bekommt (Zivilrecht) und der Frage, ob das
Verhalten des Unfallverursachers ordnungswidrig oder gar strafrechtlich relevant ist (z.B. bei Personenschäden oder unerlaubten Entfernen vom Unfallort) stellt sich auch die Frage, ob deswegen die Fahrerlaubnis entzogen werden kann oder muss (Verwaltungsrecht).
Die Grenzen sind hier fließend und aufgrund umfangreicher Rechtsprechung für Sie kaum zu Überblicken. Deswegen empfiehlt es sich so früh wie möglich meine anwaltliche Hilfe - hierzu benötige ich eine Bevollmächtigung - in Anspruch zu nehmen. Nur so können auch eventuelle Folgeprobleme (z.B. berufliche oder die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis) frühzeitig erkannt und gelöst werden.
Das Verkehrsrecht betrifft aber nicht allein die Bearbeitung von Verkehrsunfällen. So kann es auch sein, dass die Verkehrsbehörden die Fahrerlaubnis entziehen, die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, die Führung eines Fahrtenbuchs verlangen oder Ihnen die Erteilung einer Fahrerlaubnis versagt wird.
Ob diese Maßnahmen zu Recht getroffen wurden und welche Schritte zu unternehmen sind bedarf ebenfalls einer umfangreichen Überprüfung.
Letztlich stellt sich auch die Frage, ob sich der Vorwurf eines ordnungswidrigen Verhaltens den eine Behörde erhebt erhärten lässt und, ob sich die immer drastischeren Folgen (Geldbuße, Fahrverbote oder gar Fahrerlaubnisentzug) abmildern oder sogar abwenden lassen.